Gebühren Mitgliedschaft
Stand 2020
| Einmalige Aufnahmegebühr | EUR |
|---|---|
| Erwachsene | 155,– |
| Ehepartner/in oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende/r Parter/in eines Vereinsmitglieds | 55,– |
| Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 50,– |
| Schüler/innen, Auszubildende, Studentinnen/Studenten (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) | 50,– |
| Kinder von Vereinsmitgliedern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 20,– |
| Geschwister von Vereinsmitgliedern (sofern das Mitglied und deren/dessen Geschwister das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) | 20,– |
| Eltern von Vereinsmitgliedern | 100,– |
| Wiederaufnahme von Erwachsenen | 50,– |
| Wiederaufnahme von Jugendlichen | 20,– |
| Jährlicher Mitgliedsbeitrag | EUR |
|---|---|
| Erwachsene | 80,– |
| Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 50,– |
| Schüler/innen, Auszubildende, Studentinnen/Studenten (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) | 50,– |
| 3. und 4. Mitglied bei Familienmitgliedschaften (für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 25,– |
| 5. Mitglied bei Familienmitgliedschaften (für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 0,– |
Wichtig: Arbeitsstundenregelung
Jedes aktive Vereinsmitglied hat im Jahr 20 Arbeitsstunden zu leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen von uns in Rechnung gestellt werden.







